Monitoring zur Qualitätssicherung

Externe Screening zum Erhalt der Sicherheit im Sinne des Verbandverantwortlichkeitsgesetzes.

In unregelmäßigen & unangekündigten Zeitabständen sollten die Umsetzungsmaßnahmen kontrolliert und mit den Mitarbeitern besprochen werden. Der „Beobachter“ steht auch als Berater für „Neuerungen - Änderungen“ für den Kunden und dessen Mitarbeiter zur Verfügung. Über das Monitoring wird Protokoll geführt.

 


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